Die Höhe der Vergütung wird im Einvernehmen mit dem Mandanten unter Berücksichtigung der Sätze festgelegt, die sich aus dem BESCHLUSS DES GERICHTSMINISTERS vom 22.
Oktober 2015 über die Gebühren für die Tätigkeit des Anwalts ergeben.
Beispiele für Mindestsätze in einem Zivilverfahren für einen bestimmten Geldbetrag richten sich nach dem Streitwert:
Die Mindestsätze für den Wert des Sachverhalts sind:
bis zu 500 PLN - 90 PLN;
über 500 PLN bis 1.500 - 270 PLN;
über 1.500 PLN bis 5.000 PLN - 900 PLN;
über 5.000 PLN bis 10.000 PLN - 1.800 PLN;
über 10.000 PLN bis 50.000 PLN - 3.600 PLN;
über 50.000 PLN bis 200.000 PLN - 5.400 PLN;
über 200.000 PLN bis 2.000.000 PLN - 10.800 PLN;
über 2.000.000 PLN bis 5.000.000 PLN - 15.000 PLN;
über 5.000.000 PLN - 25.000 PLN.